Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich, Allgemeines
1.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten für alle Leistungen (Konzeption von Events, Organisation und Planung von Veranstaltungen und Umsetzung, Betreuung von Kunden und Vermittlungen von Leistungen Dritter zur Durchführung von Veranstaltungen) zwischen dem Kunden und der Eventagentur: Act Agency e.U. Michael Pohl Achtelfeldtstrasse 24 2522 Oberwaltersdorf (nachfolgend „Agentur“ genannt) diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Diese AGB gelten auch zwischen den Gästen der Veranstaltung (im Folgenden als „Veranstaltungsgast“) Ist in den AGB von „Kunden“ die Rede sind die Gäste der Veranstaltungen mitumfasst, außer Gegenteiliges wird in den AGB festgelegt. Wird in den AGB ausdrücklich auf den „Veranstaltungsgast“ Bezug genommen, sind auch lediglich diese damit gemeint und nicht auch die restlichen Kunden der Agentur.
Für die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur sind demnach nachstehende Bedingungen ausschließlich maßgebend.
1.2 AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich.
Die Abnahme der Leistung der Agentur gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vertragsschluss, Vertragsinhalt
2.1 Die Angebote der Agentur sind stets freibleibend und für die Dauer von 14 Tagen ab Datum gültig. Eine Angebotsannahme erfolgt durcbei Unternehmern firmenmäßige) Zeichnung eines Angebots/ einer Auftragsbestätigung, Bestätigung via E-Mail oder Telefon oder durch sonstige schlüssige Handlung seitens des Kunden.
2.2 Die etwaigen als „Kostenrahmen“, „Kostenschätzung“, „Kostenvoranschlag“ oder „Zusammenstellung“ bezeichneten Angebote der Agentur sind unverbindlich. Ein solches bezeichnetes Angebot soll den ungefähren Kostenrahmen einer Veranstaltung aufzeigen. Die tatsächlichen Durchführungskosten können nach oben oder unten abweichend sein und können von der Agentur jedenfalls aber auch in vollem Umfang in Rechnung gestellt werden. Grobe Kostenabweichungen (von 15 % und höher) sind natürlich jedoch mit dem Kunden im Vorhinein abzuklären.
2.3 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Erteilte Aufträge gelten aber auch dann als angenommen, wenn die Agentur nicht innerhalb von 14 Werktagen widerspricht.
2.4 Werden Angebote nach den Angaben des Kunden und den von ihm oder der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet die Agentur für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.
Preise
3.1 Die Angebotspreise werden in Euro angegeben und haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.
3.2 Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
3.3 Alle Preise verstehen sich brutto inklusive Mehrwertsteuer.
3.4 Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben.
3.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der Agentur. Sie ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnung der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.
3.6 Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistung Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen der Agentur sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Agentur in Rechnung gestellt.
4. Stornokonditionen:
Bei Stornierungen durch den Kunden sind ab Buchungsbestätigung 25% der Auftragssumme
bis 20 Tage vor dem Event 50% der Auftragssumme
bis 14 Tage vor dem Event 80% der Auftragssumme
bis 10 Tage vor dem Event 100% der Auftragssumme fällig.
4.1. Kann die Leistung der Agentur aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, diesem nicht zur Verfügung gestellt werden, gilt die Leistung der Agentur als erfüllt. Das volle vereinbarte Entgelt ist dann zur Zahlung fällig.
4.2 Befindet sich der Kunde mit der Abnahme der Leistung der Agentur in Verzug und leistet er eine angeforderte Vorauszahlung nicht, so ist die Agentur berechtigt, einen pauschalen Schadensersatzanspruch neben etwa bereits entstandenen Kosten in Höhe von 40% der Netto-Auftragssumme geltend zu machen. Bei speziell für den Kunden erstellten oder gefertigten Leistungen gilt eine 100prozentige Schadensersatzforderung als vereinbart.
4.3 Nimmt der Kunde trotz Fertigstellungserklärung die Leistung der Agentur ohne wichtigen Grund nicht ab oder kommt der Kunde seinen Zahlungs-verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird die Agentur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
4.4 Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann die Agentur den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen, den Wert sämtlicher sonstiger eingegangener Kosten sowie 50 % des Wertes der noch nicht erbrachten Leistungen verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens bleibt der Agentur vorbehalten.
4.4. KEIN WIDERRUFSRECHT bei fixen TERMINBUCHUNGEN:
Ausdrücklich weist die Agentur darauf hin, dass sie Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetä-tigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist, erbringt. Für diese Dienstleistungen, die für einem bestimmten Termin gebucht wurden, steht gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG kein Rücktrittsrecht zu.
2.WIDERRUFSRECHT bei GUTSCHEINEN: Der Verbraucher im Sinne des FAGG ist beim Erwerb von Gutscheinen gemäß § 11 Abs 1 FAGG gesetzlich berechtigt, binnen 14 Tagen nach Erhalt des Gutscheines zurückzutreten. Gemäß § 4 Abs 1 Z 8 FAGG belehren wir den Konsumenten über nachstehendes gesetzliches Widerrufsrecht:
WIDERRUFSRECHT
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Zusendung der Ware.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Die Widerrufserklärung kann entweder mit Brief (Act Agency e.U. Michael Pohl Achtelfeldtstrasse 24 2522 Oberwaltersdorf) oder per E-Mail (an office@act-austria.at) an uns übermittelt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die Rücksendung des Gutscheins oder Gutscheinscodes ist nicht erforderlich.
Pflichten des Kunden, Veranstalterrisiko und Veranstalterhaftpflicht
5.1 Der Kunde hat der Agentur alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Agentur.
5.2 Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde der Agentur unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5.3 Die Agentur ist kein Reiseveranstalter, sondern bietet einzelne Events im Bereich der Freizeit-Dienstleistungen an. Sie kooperiert dabei auch mit anderen Veranstaltern. Diese Veranstalter haben alle mit der Abhaltung ihrer Veranstaltungen verbundenen Rechte und Pflichten selbständig zu tragen. Ein Übergang etwaiger aus diesen Verantwortungen resultierender Haftungsansprüche oder sonstiger Ansprüche Dritter auf die Agentur ist nur durch grob fahrlässiges Verhalten der Agentur möglich. Die mit der Agentur kooperierenden Veranstalter sind weiters verpflichtet, gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um gesetzliche Vorgaben, wie den Jugendschutzvorschriften und Sicherheitsbestimmungen u. a. zu genügen und insbesondere in Absprache mit Behörden erforderliche Genehmigungen u. a., rechtzeitig einzuholen.
5.4 Die mit der Agentur kooperierenden Veranstalter verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nach vorheriger Vereinbarung kann diese auch im Auftrag des Veranstalters von der Agentur abgeschlossen werden. 7.5 GEMA/AKM-Gebühren, Lustbarkeitsabgaben und andere Bewilligungen sowie Genehmigungen aller Art werden von der Agentur auf Kosten des Kunden nur nach expliziter vorheriger Vereinbarung eingeholt.
5.5. Die mit der Agentur kooperierenden Veranstalter verpflichtet sich, die Agentur binnen 3 Stunden nach Kenntnis, längstens jedoch 3 Stunden nach Beendigung der Veranstaltung über vom Veranstaltungsgast erlittenen oder verursachten Schäden bei sonstigem Verlust des Ersatzanspruches zu informieren.
Gewährleistung
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung der Agentur bei Abnahme zu prüfen und Mängel zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. In jedem Fall müssen Mängelrügen spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende der Agentur zugegangen sein.
6.2 Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich nur Nachbesserungen verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserungen richtet sich nach dem Ermessen der Agentur, der auch die Ersatzlieferung jederzeit offensteht.
6.3 Der Kunde kann Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche wegen des gleichen Mangels fehlgeschlagen sind.
6.4 Ist die Nachbesserung wegen Zeitablaufes (Beendigung der Veranstaltung) ausgeschlossen, stehen dem Kunden nur Minderungsrechte zu. Diese Minderungsrechte sind in einer angemessenen Höhe anzusetzen. Die maximale Höhe der Minderung wird mit dem aliquoten absoluten Wertanteil der bemängelten Teilleistung an der Gesamtleistung bemessen. Darüberhinausgehende Ansprüche wie Minderung der Gesamtleistung oder Schadenersatzansprüche wegen entgangenem Gewinn oder dergleichen sind ausgeschlossen.
6.5 Die Agentur kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
6.6 Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme/Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder der Agentur die Feststellung der Mängel erschwert.
6.7 Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Verletzung der Nachbesserungspflicht, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
Haftung
7.1 Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet die Agentur nur, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.2 Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Kunden eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern der Agentur nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche der Agentur gegenüber diesem verlangen.
7.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet die Agentur nicht für eingebrachte Gegenstände des Kunden, soweit die Agentur nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat.
7.4 Die Haftung der Agentur beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden oder Gästen der Veranstaltung sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden. Soweit die Haftung von uns ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Erfüllungsgehilfen.
7.5 Wird der Agentur grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist die Haftung für Schäden auf 30% des Agenturhonorars begrenzt.
7.6 Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungsgehilfen der Agentur.
7.7 Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
7.8. Sofern die Agentur den gänzlichen Entfall einer Veranstaltung zu verantworten haben, bietet sie dem Kunden nach Wahl der Agentur einen Ersatztermin an oder refundieren den Ticketpreis.
7.9. Die Agentur behält sich geringfügige oder sachlich gerechtfertigte Programm- und Terminänderungen vor, ohne dass den Kunden und Veranstaltungsteilnehmerin hieraus Ersatzansprüche erwachsen.
7.10. Die Agentur ist bei Nichterreichen einer vom Kunden fix zugesagten Teilnehmeranzahl an einer Veranstaltung berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben, ohne dass dem Kunden hieraus Ersatzansprüche erwachsen.
7.11. Entfällt eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
Schutzrechte
8.1 Alle im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen bei der Agentur oder von ihr – auch im Namen des Kunden – beauftragten Dritten entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber und
Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei der Agentur. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für die konkrete Veranstaltung. Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen nur die Agentur oder von dieser ausdrücklich entsprechend beauftragte Personen vornehmen.
8.2 Der Kunde ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. der Agentur nur für die laut Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt, Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig. Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die von der Agentur oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum der Agentur, auch wenn Sie dem Kunden berechnet werden.
8.3 Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach den vom Kunden vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewährung dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Die Agentur ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten.
8.4 Die Agentur ist berechtigt, die Veranstaltung aufzuzeichnen und die Aufzeichnung nebst Hintergrundinformationen über das Projekt zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden. Die Agentur kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
Aufbewahrung von Unterlagen
9. Die Agentur bewahrt die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 6 Monaten auf. Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen (Dias, Disketten, CDs usw.) verpflichtet sich der Kunde, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Kunden, die nicht binnen eines Monates nach Beendigung des Auftrags zurückverlangt werden, übernimmt die Agentur keine Haftung.
Zahlungsbedingungen
10.1 Die Agentur ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.
11.2 Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang zur Zahlung fällig.
11.3 Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen: 30 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung.
11.4 Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.
11.5 Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist die Agentur berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unbenommen.
11.6 Die Agentur ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung der Ziffer 4.4 der AGB.
11.7 Nach Auftragserteilung 30 % Anzahlung, Rest prompt nach Rechnungserhalt, netto ohne Abzug Bei Zahlungsverzug mind. 7 % Zinsen.
Aufrechnung und Abtretung
12.1 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
12.2 Die Rechte des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur übertragbar.
Verhalten der Kunden und Veranstaltungsteilnehmer
13.1. Jeder Kunde und Veranstaltungsgast hat sich bei den Veranstaltungen so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Aufgrund von Rauschgiften stark beeinträchtigten Kunden kann die Agentur oder ein mit der Agentur kooperierender Veranstalter keinen Zutritt gewähren.
13.2. Den Anweisungen des Personals der Agentur oder des mit der Agentur kooperierender Veranstalters hat der Kunde und der Veranstaltungsgast Folge zu leisten. Widersetzt sich der Kunde oder der Veranstaltungsgast den Anweisungen, so kann er von der Veranstaltung – ohne Anspruch auf Ersatz des Ticketpreises – ausgeschlossen werden.
13.3. Den Kunden wird empfohlen, Wertsachen selbst vor Diebstahl zu sichern. Für Diebstähle und den Verlust von Wertsachen übernimmt die Agentur keine Haftung.
13.4. Das Mitbringen und Verzehren von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
13.5. Weiters ist das Mitbringen von sperrigen und solchen Sachen, die als Wurfgegenstände Verletzungen anderer Besucher hervorrufen können, nicht gestattet.
13.6. Weiters gelten die am jeweiligen Veranstaltungsort ausgehängten Platz- oder Hausordnung.
13.7. Der Kunde und der Veranstaltungsgast stimmen durch die Teilnahme einer Verwertung seines Bildnisses sowie seiner Stimme auf Bild- und/oder Tonaufnahmen zu.
13.8. Die Veranstaltung von Umfragen und Gewinnspielen, das Verteilen von Produkten oder Werbegegenständen oder die Durchführung von Werbeaktion ist dem Kunden und den Veranstaltungsteilnehmern ausdrücklich untersagt.
Datenschutz
14. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit diesen personenbezogenen Daten, gleich ob sie von der Agentur selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet werden. Der Kunde nimmt die auf der Homepage der Agentur unter https://act-austria.at/datenschutzerklaerung/ dargestellten Datenschutzerklärung zur Kenntnis.
Referenzrecht
15.Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen als Referenz in anderen Zusammenhängen zu nutzen; Dieses Recht schließt die entsprechende Verwendung des Kundenlogos sowie die unentgeltliche Verwendung sämtlicher assoziierter Fotos, Videos und Grafiken in Zusammenhang mit der erbrachten Leistung mit ein. Der Kunde ist berechtigt, diesen Rechten mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Bei Werbe- und ähnlichen Maßnahmen darf die Agentur zudem auf sich selbst hinweisen. Diese Rechte stehen der Agentur ohne Entgeltanspruch des Kunden zu.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Oberwaltersdorf.
16.2 Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das Recht der Republik Österreich.
Schlussbestimmungen
17. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Verbindlichkeiten der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.